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Richtlinien für den Kleinprojektefonds genehmigt!

Nach mehr als sechs Monaten intensiver Vorbereitungsarbeit und enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsbehörde und den Partnern des Interreg VI A Kooperationsprogramms Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 übergeben wir Ihnen die Richtlinien und Antragsunterlagen für den Kleinprojektefonds.

Wie Sie bereits wissen, wird es in diesem Zeitraum wesentliche Änderungen bei der Umsetzung des Kleinprojektefonds geben.

Der Verein der Polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania wird für die Annahme von Anträgen im Rahmen des spezifischen Ziels 4.6 „Stärkung der Rolle der Kultur und des nachhaltigen Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation“ sowohl von polnischen als auch deutschen Begünstigten im Fördergebiet zuständig sein.

Die Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. hingegen ist für die Entgegennahme von Anträgen im Rahmen des spezifischen Ziels 6.3 „Stärkung des Vertrauens“ von deutschen und polnischen Begünstigten zuständig.

Für beide Projekte gelten die gleichen Richtlinien und Antragsformulare. Die Mitarbeiter beider Büros werden Sie bei der Erstellung von Anträgen für CS 4.6 und 6.3 beraten.

In der Rubrik „Antrag einreichen“ finden Sie die notwendigen Unterlagen für die Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags auf Förderung.

Wenn Sie noch keinen Projektpartner haben, können Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung setzen.

Wir werden Sie auch bald über die geplanten Schulungen informieren.

Sobald Sie sich mit den Unterlagen vertraut gemacht haben, laden wir Sie ein, Ihre Projektideen zu prüfen.

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