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Wichtige Änderung für KPF-Antragsteller!

Am 8. November 2023 hat der Interreg VI A Programmbegleitausschuss eine aktualisierte Version des Programmhandbuchs (Version 2.0) genehmigt. Die folgenden wichtigen Änderungen für Antragsteller des Kleinprojektfonds wurden in das Programmhandbuch aufgenommen:

Freiwillige unbezahlte Arbeit ist im Rahmen des Programms nicht förderfähig.

Polnische Partner, die Projektmitarbeiter auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigen, können die KK3-Pauschale für Reise- und Unterbringungskosten nicht in Anspruch nehmen. Diese Kostenpauschalen sind nicht förderfähig.

Daher finden Sie in der Registerkarte „Einreichung“ eine aktualisierte Version des Budgets (Tabelle in Exel) für die Budgetoption 4. Die Änderungen werden in Kürze in den KPF-Antragsrichtlinien umgesetzt.

KK3-Kosten sind förderfähig und werden nur dann automatisch berechnet, wenn in den Personalkosten die Kosten für eine beauftragte Person (eigener Mitarbeiter des Begünstigten) vorgesehen sind. 

Die Änderungen gelten für Projekte, die ab Dezember 2023 genehmigt werden (einschließlich Projekte, die sich derzeit in der Konsultation befinden).

Mit der Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ab 1. Juli 2023 wurden die Höchstsätze wie folgt angepasst:

Indirekte staatliche Beihilfen: 22.000 EUR pro Unternehmen

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