Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Call zur Einreichung von Anträgen für den Interreg VI A Kleinprojektfonds im Rahmen des spezifischen Ziels 4.6 „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ ab dem 1. August 2024 aufgehoben wird. Die Entscheidung des Vereines der Polnischen Gemeinden, als Verwalter des KPF im S.Z. 4.6, ist durch die Sicherstellung der finanziellen Liquidität für die Unterstützung von „Kleinprojekten“ für die folgenden Jahre bedingt.
Das sehr große Interesse der Antragsteller führte dazu, dass nach weniger als einem Jahr der Umsetzung des KPF mehr als 2,5 Mio. EUR, d. h. fast 40 % der Mittel, gebunden wurden.
Der KPF-Verwalter wurde von der Interreg-VIA-Verwaltungsbehörde verpflichtet, eine Lösung zur Verwaltung der Mittel für die gesamte KPF-Projektlaufzeit, d.h. bis 2028, einzuführen.
Das KPF-Büro arbeitet derzeit an der Änderung der Richtlinien für Antragsteller. Die Eröffnung des Calls wird bekannt gegeben, sobald die formalen Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung der Änderungen abgeschlossen sind.
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass Projekte, die bis zum 31.07.2024 elektronisch zur Konsultation weitergeleitet oder formell beim KPF-Büro (registriert) an eine spezielle E-Mail-Adresse eingereicht wurden, ohne Änderungen weiterbehandelt werden.
Bitte bleiben Sie dran, um weitere Informationen über die Projektdurchführung und die Möglichkeiten zur Beantragung von Zuschüssen zu erhalten.