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Eröffnung des Calls für Interreg VI A Kleinprojektefonds

Der Verein  der Polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania eröffnet am 02.08.2023 einen Call für Projekte, die durch den Kleinprojektfonds Interreg VI A im Rahmen des spezifischen Ziels 4.6 „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ des Programms Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021-2027 unterstützt werden.

Der Call richtet sich an polnische und deutsche Begünstigte, die „Kleinprojekte“ im Rahmen von SZ 4.6 „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ durchführen möchten und wird bis auf weiteres vom KPF-Büro fortgesetzt.

Antragsunterlagen und sind auf der Website der KPF-Verwaltung unter Złóż wniosek – pomerania.org.pl (polnische Sprachversion) und Antragstellung – pomerania.org.pl verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass der Call  unter den folgenden Sonderbedingungen stattfindet:

– Vor der Einreichung eines Antrags wird eine Projektberatung durch die Mitarbeiter des KPF-Büros ( auf elektronischem Wege oder persönlich) empfohlen.

– Die Projektaktivitäten können ab dem Zeitpunkt der Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars gemäß den Bestimmungen der Richtlinien auf eigenes Risiko des Antragstellers durchgeführt werden. Der Antragsteller bestätigt, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit bei der Projektentwicklung und Budgetentwicklung (Feststellung vom Pauschalbetrag) eingehalten wurden.

– Der Antragsteller muss mit dem Antrag einen detaillierten Kostenvoranschlag vorlegen.  Die Kosten sind nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und in Übereinstimmung mit den Marktpreisen zu veranschlagen. Der Antragsteller hat gegebenenfalls Belege und Nachweise für Marktforschungen vorzulegen (z. B. Nachweise für Marktvergleiche und -Analysen, Ausdrucke von Websites, Angebote von Unternehmen usw.).

– Das Projekt wird bis zum Datum des Fördervertrags auf eigenes Risiko durchgeführt.  Für Anträge des Calls wird erwartet, dass ein Vertrag im letzten Quartal 2023 vorbereitet und unterzeichnet wird.

– Die Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Finanzhilfe im Rahmen des KPF begründet weder einen Rechtsanspruch gegenüber dem Verein Polnischer Gemeinden Euroregion Pomerania (SGPEP), noch stellt sie eine Zusicherung dar, EFRE-Mittel in Höhe eines bestimmten Pauschalbetrags zu erhalten.

– Nach Bewilligung einer Förderung werden die Bedingungen für die Verwendung der Mittel und die Abrechnungsregeln in den Finanzhilfevertrag aufgenommen. Im Vertrag werden das zu erzielende Projektergebnis, die Form der Dokumentation des Projektergebnisses, Output- und Ergebnisindikatoren, Fristen/Aktivitäten und die Höhe der EFRE-Mittel (Pauschalförderung) bezogen auf das Projektergebnis sowie weitere Verpflichtungen des Antragstellers (z.B. hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit) festgelegt.

– Bei der Durchführung von Projekten auf eigenes Risiko sollte der Antragsteller die Anforderungen an die Projektförderung gemäß den Bestimmungen der Richtlinien für Antragsteller (Punkt 4.6 Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit) erfüllen.

Das Projekt kann erst nach Unterzeichnung der Kofinanzierungsvereinbarung abgerechnet werden.

Für weitere Informationen über den Kleinprojektfonds für Interreg VI A wenden Sie sich bitte an das SPF-Büro:

Magdalena Świst – Teamleiterin
magdalena.swist@pomerania.org.pl +48 91 486 08 23

Aleksandra Warska – Stellvertretende Leiterin
aleksandra.warska@pomerania.org.pl +48 91 486 29 10

Magda Grodzińska – Mitek
magda.grodzinska-mitek@pomerania.org.pl +48 91 881 17 20

Małgorzata Jeż
malgorzata.jez@pomerania.org.pl +48 91 886 91 75

Marta Podbielska – Balik
marta.podbielska-balik@pomerania.org.pl +48 91 434 78 38

Julia Leśniewska
julia.lesniewska@pomerania.org.pl +48 91 35 99 113

Katarzyna Wnuk
katarzyna.wnuk@pomerania.org.pl+48 91 35 99 111

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