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Aktualisierung der KPF-Richtlinien

In Übereinstimmung mit den am 8.11.2023 vorgenommenen Änderungen des Interreg VI A Programmhandbuchs haben die KPF-Verwalter die Richtlinien für Antragsteller für den Kleinprojektfonds geändert. Die aktualisierten Richtlinien sind ab dem 18.12.2023 rechtsgültig.

Freiwillige unbezahlte Arbeit
Freiwillige unbezahlte Arbeit ist im Rahmen des Programms nicht förderfähig.

Polnische Projektpartner: Pauschalbetrag KK3 Reise- und Unterkunftskosten
Bei ausschließlicher Verwendung von Werkverträgen für das im Projekt tätige Personal kann die Pauschale für Reise- und Unterbringungskosten (KK 3) nicht verwendet werden.

Daher finden Sie in der Registerkarte „Einreichung“ eine aktualisierte Version des Budgets (excel) für die Budgetoption 4.

KK3-Kosten sind förderfähig und werden nur dann automatisch berechnet, wenn in den Personalkosten die Kosten für eine beauftragte Person (eigener Mitarbeiter des Begünstigten) vorgesehen sind. 

Änderung der Höchstsätze für öffentliche Beihilfen
Mit der Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ab 1. Juli 2023 wurden die Höchstsätze wie folgt angepasst: Indirekte staatliche Beihilfen: 22.000 EUR pro Unternehmen

Finanzierung des Eigenbeitrags aus nationalen Mitteln für Nichtregierungsorganisationen
Werden durch Nichtregierungsorganisationen nationale Mittel zur Deckung des Eigenbeitrags in Anspruch genommen, so ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine Information über das kofinanzierte Projekt erforderlich:

Polnische Begünstigte: Projekt wird aus der zweckgebundenen Rücklage des Staatshaushalts kofinanziert.

Begünstigte aus Mecklenburg-Vorpommern: Das Projekt wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Metropolregion-Stettin-Fonds gefördert.

Begünstigte aus Brandenburg: Das Projekt wird aus Mitteln des Landes Brandenburg kofinanziert.

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Oświadczam, że wyrażam zgodę na otrzymywanie Newslettera Funduszu Małych Projektów Interreg VI A i proszę o jego przesłanie. Jestem świadomy, że w każdej chwili mogę zrezygnować z subskrypcji Newslettera.