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Im KPF können wieder Anträge gestellt werden

Ab dem 1.10.2024 ist der Call zur Einreichung von Anträgen für den Kleinprojektfonds in CS 4.6 „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ wieder geöffnet.

Bitte beachten Sie die Änderungen, die an den Richtlinien für Antragsteller vorgenommen wurden. Die neuen Richtlinien wurden mit Datum vom 16.09.2024 genehmigt.

Anträge können gemäß den aktuellen Förderbedingungen erneut eingereicht werden.

  1. Es werden beginnend ab 2024 Jahresscheiben für die Fördermittel festgelegt, sodass die noch verfügbaren Mittel bis zum Jahr 2028 verteilt sind.
  2. Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen. Dazu wurden die KPF-Richtlinien (Pkt. 2.4, 3.2 und 4.1.2) sowie die Checkliste „Formale Bewertung“ geändert. Im Zusammenhang mit den festgelegten Jahresscheiben verbessert sich dadurch die finanzielle Steuerung der KPF.
  3. Die Sitzungen der ELK finden ab 2025 in der Regel alle drei (3) Monate statt. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Fördermittel einer Jahresscheibe werden auf die Sitzungen der ELK verteilt.
  4. Die Anträge werden je nach dem Zeitplan der geplanten Projektaktivitäten an die einzelnen ELK-Sitzungen weitergeleitet. Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen.
  5. Die Euroregionale Lenkungskommission hat die folgenden Termine für vier Sitzungen im Jahr 2025 festgelegt:
    1. 19.02.2025
    2. 14.05.2025
    3. 27.08.2025
    4. 19.11.2025
  6. Da der Finanzrahmen 2024 ausgeschöpft ist, werden die ab dem 1.10.2024 eingereichten Projekte auf den ELK-Sitzungen 2025 je nach Zeitplan der Projektaktivitäten genehmigt (siehe Punkt 4).
  7. Die im Jahr 2023 ermittelten Richtwerte für Honorare werden bis auf Weiteres beibehalten.

    Die aktuellen Unterlagen vom 16.09.2024 finden Sie unter  Antragstellung.

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